Ihr Antrag
Wir geben Hoffnung.
Unsere Privatstiftung hilft unverschuldet in Not geratenen ÖsterreicherInnen und unterstützt diese, damit sie ihren Alltag wieder besser meistern können.
Antrag stellen
Wenn Sie den Kriterien entsprechen, sind Sie eingeladen, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen.
- Sie sind nachweislich unverschuldet in Not geraten.
- Ihre Eltern verfügten bereits bei deren Geburt über die österreichische Staatsbürgerschaft.
Häufige Fragen
Wir fördern Personen, die nachweislich unverschuldet in Not geraten sind. Voraussetzung ist, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und beide Elternteile bereits bei deren Geburt über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügten. Darüber hinaus müssen Sie unbescholten sein.
Nein. Die Stifterin hat im Rahmen der Satzung festgelegt, dass ebenfalls beide Elternteile bereits bei deren Geburt über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügt haben müssen.
Man kann auf vielfache Weise unverschuldet in Not geraten. Aufgabe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist es, im Unterstützungsansuchen detailliert alle Umstände anzugeben, aufgrund deren eine unverschuldete Notlage besteht.
Ja. Die Satzung der Stiftung gibt vor, dass sich Personen, die unterstützt werden, als fleißige Mitglieder der Gesellschaft bewährt haben müssen. Damit ist gemeint, dass diese Personen einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und Steuern an den österreichischen Staat entrichtet haben. Auf diese Anforderung kann nur verzichtet werden, wenn es sich um Minderjährige oder den Haushalt führende Personen handelt.
Es darf keine strafrechtliche Verurteilung vorliegen.
Die Stiftung fördert Personen, die unverschuldet in Not geraten sind und diese Notsituation nur mit finanzieller Unterstützung bewältigen können. Gefördert werden demnach ausschließlich Personen, die aufgrund eines geringen Einkommens und geringen Vermögens auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.
Insbesondere werden blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen unterstützt, da die Stifterin selbst an einer Augenerkrankung litt. Unterstützt werden beispielsweise Bedürftige bei der Anschaffung eines Blindenhundes oder Sehbehelfs. Die Stiftung unterstützt darüber hinaus auch bei anderen Behinderungen oder nachdem sich ein Unfall zugetragen hat. Zur Unterstützung leistet die Stiftung beispielsweise einen finanziellen Beitrag zur Anschaffung notwendiger Hilfsmittel. Einige Beispiele finden Sie unter dem Menüpunkt "Unsere Hilfe".
Die für die Antragstellung erforderlichen Dokumente werden im Antragsformular im Detail angeführt.
Der Stiftungsvorstand tritt einmal im Monat zusammen, um über Anträge individuell zu entscheiden. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Entscheidung innerhalb einiger Wochen.
Der Stiftungsvorstand entscheidet über jeden Antrag individuell. Ob und in welcher Höhe eine Unterstützung gewährt wird, hängt vom Ausmaß der Bedürftigkeit ab. Entscheidend sind die Notsituation und die finanzielle Lage der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (Einkommen und Vermögen).
Neben dem Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit gelten als Einkommen auch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pflegegeld, Familienbeihilfe, etc. Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Antragsformular.
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch.
Grundsätzlich nein – außer es stellt sich heraus, dass die Förderung aufgrund unrichtiger oder irreführender Angaben erlangt wurde. In diesem Fall ist ebenso mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ist der Antrag nicht vollständig ausgefüllt, nicht unterschrieben oder es fehlen schriftliche Belege oder Dokumente, kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Fülle von Anträgen ist es dem Stiftungsvorstand nicht möglich, die Ergänzung unvollständiger Anträge einzufordern.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen zahlreiche Kriterien erfüllt sein. Diese werden durch die Satzung der Stiftung vorgegeben und müssen vom Stiftungsvorstand überprüft werden.
Die Stiftung hilft beispielsweise durch finanzielle Zuschüsse für Hilfsmittel wie Sehbehelfe, behindertengerechte Umbauten in der Wohnung oder durch Zuschüsse für notwendige Anschaffungen des Haushalts wie eine Waschmaschine oder dringend notwendige Möbel. Bitte geben Sie im Antrag an, wofür Sie die Unterstützung benötigen und welche finanziellen Unterstützungen Sie hierfür bereits von anderen Stellen zugesagt bekommen haben. Beispiele für Hilfen durch die Stiftung finden Sie unter dem Menüpunkt "Unsere Hilfe".
Der Antrag kann über die Eingabemaske der Website oder durch das Ausfüllen eines Antrages in Papierform gestellt werden. Der Antrag kann per E-Mail oder Post an die Stiftung gesendet werden. Mailadresse: [email protected], Postadresse: Maria Theresia Wittke Gedächtnisstiftung – Privatstiftung, Karlsgasse 15/9, 1040, Wien. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne das Antragsformular per E-Mail zu.